Jugendordnung

§ 1 Name und Mitgliedschaft 

 

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 20.Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitglieder (z.B. Trainer) bilden die Vereinsjugend der Schachfreunde Wilstermarsch & Itzehoe von 2014 e.V..

 

§ 2 Aufgaben und Ziele

 

Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Schach - Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftspolitische Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Schachverein unterstützt und koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden. 

 

§ 3 Jugendversammlung

 

Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

Die Jugendversammlung ist zuständig für:

- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeiten des Jugendvorstandes

- Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes

- Wahl der Vereinsjugendsprecher

Jugendvorstand. Dieser besteht aus:

- der oder dem Vereinsjugendwart/in; 

- der oder dem stellv. Vereinsjugendwart/in

- der Vereinsjugendsprecherin und dem Vereinsjugendsprecher

Die Vereinsjugendsprecher werden auf zwei Jahre gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vereinsjugend­sprecherin bzw. Vereinsjugendsprecher dürfen bei der Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Die Jugend hat für das Geschäftsjahr einen eigenen Haushaltsplan zu erstellen. Dieser wird dann dem geschäftsführenden Vorstand zur Prüfung vorgelegt und wird von diesem genehmigt.

 

§ 4 Jugendvorstand

 

Der oder die Vereinsjugendwart/in ist stimmberechtigtes Mitglied im geschäftsführenden Vereins­vorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. 

Er oder sie leitet die Jugendvorstandssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird. 

Der stellv. Vereinsjugendwart/in und die beiden Jugendsprecher/in sind stimmberechtigte Mitglieder im Gesamtvorstand. 

 

§ 5 Jugendkasse

 

Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der durch den Haushalt des Vereins zufließenden Mittel. Die Jugendkasse wird vom Jugendvorstand geführt.

 

§ 6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

 

Die Jugendordnung kann von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden und muß von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. 

 

§ 7 Sonstige Bestimmungen

 

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung. Die Jugendordnung darf den Vorgaben dieser Satzung nicht widersprechen. 

 


Jugendordnung der Schachfreunde Wilstermarsch & Itzehoe

(Stand 20.02.2021)

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Jugendordnung Stand 22.01.2022.pdf
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