§ 1 Name und Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 20.Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitglieder (z.B. Trainer) bilden die Vereinsjugend der Schachfreunde Wilstermarsch & Itzehoe von 2014 e.V..
§ 2 Aufgaben und Ziele
Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Schach - Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftspolitische Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Schachverein unterstützt und koordiniert und zur Persönlichkeitsbildung beigetragen werden.
§ 3 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Die Jugendversammlung ist zuständig für:
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeiten des Jugendvorstandes
- Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes
- Wahl der Vereinsjugendsprecher
Jugendvorstand. Dieser besteht aus:
- der oder dem Vereinsjugendwart/in;
- der oder dem stellv. Vereinsjugendwart/in
- der Vereinsjugendsprecherin und dem Vereinsjugendsprecher
Die Vereinsjugendsprecher werden auf zwei Jahre gewählt; gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vereinsjugendsprecherin bzw. Vereinsjugendsprecher dürfen bei der Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Jugend hat für das Geschäftsjahr einen eigenen Haushaltsplan zu erstellen. Dieser wird dann dem geschäftsführenden Vorstand zur Prüfung vorgelegt und wird von diesem genehmigt.
§ 4 Jugendvorstand
Der oder die Vereinsjugendwart/in ist stimmberechtigtes Mitglied im geschäftsführenden Vereinsvorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen.
Er oder sie leitet die Jugendvorstandssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.
Der stellv. Vereinsjugendwart/in und die beiden Jugendsprecher/in sind stimmberechtigte Mitglieder im Gesamtvorstand.
§ 5 Jugendkasse
Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der durch den Haushalt des Vereins zufließenden Mittel. Die Jugendkasse wird vom Jugendvorstand geführt.
§ 6 Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung
Die Jugendordnung kann von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden und muß von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.
§ 7 Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung. Die Jugendordnung darf den Vorgaben dieser Satzung nicht widersprechen.